Norm
HbG §18 Abs6 litcRechtssatz
Ausübung der Prostitution durch Hausbesorgerin in der Dienstwohnung erfüllt den Kündigungstatbestand nach § 18 Abs 6 lit c letzter Halbsatz HbG unabhängig davon, ob eine Störung der Hausordnung oder eine Belästigung von Mitbewohnern schon erfolgt ist.Ausübung der Prostitution durch Hausbesorgerin in der Dienstwohnung erfüllt den Kündigungstatbestand nach Paragraph 18, Absatz 6, Litera c, letzter Halbsatz HbG unabhängig davon, ob eine Störung der Hausordnung oder eine Belästigung von Mitbewohnern schon erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063156Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0040OB00086_7800000_002