RS OGH 1978/10/24 5Ob13/78

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Veröffentlicht am 24.10.1978
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Norm

ABGB §1443

Rechtssatz

Nach § 1443 ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033936

Dokumentnummer

JJR_19781024_OGH0002_0050OB00013_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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