Norm
ABGB §1443Rechtssatz
Nach § 1443 ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033936Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0050OB00013_7800000_001