RS OGH 1978/10/25 1Ob714/78, 5Ob578/83, 2Ob579/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §531
AußStrG §72 Abs2
ZPO §1 Ag
ZPO §6

Rechtssatz

Das Fehlen der abhandlungsbehördlichen Genehmigung stellt einen in jeder Lage des Verfahrens von Amtswegen zu berücksichtigenden Mangel dar, der durch Beibringung der bisher fehlenden abhandlungsbehördlichen Ermächtigung zur Prozeßführung unter gleichzeitiger Genehmigung derselben beseitigt werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007660

Dokumentnummer

JJR_19781025_OGH0002_0010OB00714_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten