RS OGH 2009/3/24 8Ob555/78, 14Ob27/86, 5Ob32/09f

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Veröffentlicht am 25.10.1978
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Rechtssatz

Die bloße Schlechterfüllung von Aufträgen oder die bloße Verweigerung der Ausführung von Aufträgen durch den Geschäftsherrn kann Ansprüche des Handelsvertreters nach § 10 Abs 1 HVG nicht begründen (RSpr 1929/201).Die bloße Schlechterfüllung von Aufträgen oder die bloße Verweigerung der Ausführung von Aufträgen durch den Geschäftsherrn kann Ansprüche des Handelsvertreters nach Paragraph 10, Absatz eins, HVG nicht begründen (RSpr 1929/201).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 555/78
    Entscheidungstext OGH 25.10.1978 8 Ob 555/78
  • RS0063354">14 Ob 27/86
    Entscheidungstext OGH 25.03.1986 14 Ob 27/86
  • RS0063354">5 Ob 32/09f
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 32/09f
    Vgl; Beisatz: Eine Nichtannahme von vermittelten Geschäften würde nur bei Willkür bzw Schädigungsabsicht des Unternehmers einen Anspruch nach § 12 HVG 1993 begründen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063354

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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