Norm
GmbHG §82Rechtssatz
1) § 82 Abs 1 GmbHG ist zwingendes Recht.1) Paragraph 82, Absatz eins, GmbHG ist zwingendes Recht.
2) Eine Gewinnbezugsgarantie, also die Verpflichtung der Gesellschaft zur Ausschüttung von Gewinn ohne Rücksicht darauf, ob ein solcher bilanzmäßig ausgewiesen ist, widerstreitet § 82 Abs 1 GmbHG und ist daher ohne rechtliche Wirkung; darauf, ob durch die Gewinnzahlung auch das Stammkapital verringert wird, kommt es nach österreichischem Recht nicht an.2) Eine Gewinnbezugsgarantie, also die Verpflichtung der Gesellschaft zur Ausschüttung von Gewinn ohne Rücksicht darauf, ob ein solcher bilanzmäßig ausgewiesen ist, widerstreitet Paragraph 82, Absatz eins, GmbHG und ist daher ohne rechtliche Wirkung; darauf, ob durch die Gewinnzahlung auch das Stammkapital verringert wird, kommt es nach österreichischem Recht nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0060403Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2016