RS OGH 1978/11/8 8Ob554/78, 5Ob454/97v

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Veröffentlicht am 08.11.1978
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Norm

MG §19 Abs3 A1
WEG §1

Rechtssatz

Bei der Vermietung der Eigentumswohnung macht der Wohnungseigentümer von seinem ausschließlichen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht über die Eigentumswohnung Gebrauch und stellt insoweit die Gesamtheit der Miteigentümer dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0068931

Dokumentnummer

JJR_19781108_OGH0002_0080OB00554_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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