Rechtssatz
Vermögen einer Personalhandelsgesellschaft begründet für eine Klage gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter aus seiner Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Vermögensgerichtsstand nach § 99 Abs 1 JN.Vermögen einer Personalhandelsgesellschaft begründet für eine Klage gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter aus seiner Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Vermögensgerichtsstand nach Paragraph 99, Absatz eins, JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046800Dokumentnummer
JJR_19781109_OGH0002_0060OB00729_7800000_002