Norm
StGB §92 Abs2Rechtssatz
Auch eine einmalige (kurzfristige) Pflichtverletzung kann "gröblich" sein, wenngleich in der Regel erst eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende (wiederkehrende) Vernachlässigung dem Erfordernis der "Gröblichkeit" genügen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093140Im RIS seit
14.11.1978Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023