RS OGH 1978/11/15 1Ob32/78

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Veröffentlicht am 15.11.1978
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Norm

ABGB §383

Rechtssatz

Natur und Zweck des Fischereirechtes erfordern, dieses in größeren möglichst geschlossenen Revieren auszuüben, die eine nachhaltige Pflege eines der Beschaffenheit des Gewässers angemessenen Fischstandes und eine ordentliche Bewirtschaftung zulassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010992

Dokumentnummer

JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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