Norm
UWG §18Rechtssatz
Eine Tätigkeit als Glied der Organisation des Unternehmens kann bei einem Rechtsanwalt nicht ohne weiters angenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079788Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2023