Rechtssatz
Unter Erwerbsfähigkeit im Sinne des Gesetzes ist die Fähigkeit zu verstehen, in einer der Ausbildung, den Anlagen und der bisherigen Tätigkeit entsprechenden Stellung den Lebensunterhalt zu verdienen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030726Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2012