RS OGH 2025/9/30 7Ob618/78 (7Ob619/78-7Ob629/78); 3Ob604/90; 9Ob36/05t; 3Ob159/05m; 1Ob96/25m

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Veröffentlicht am 23.11.1978
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Rechtssatz

Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach § 1118 ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen.Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach Paragraph 1118, ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 618/78
    Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 618/78
  • RS0020358">3 Ob 604/90
    Entscheidungstext OGH 07.11.1990 3 Ob 604/90
    nur: Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses. (T1)
  • RS0020358">9 Ob 36/05t
    Entscheidungstext OGH 03.08.2005 9 Ob 36/05t
    Auch
  • RS0020358">3 Ob 159/05m
    Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 159/05m
    nur: Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder bei einem Räumungsbegehren, nicht aber bei Mietzinsklagen. (T2)
  • RS0020358">1 Ob 96/25m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.09.2025 1 Ob 96/25m
    nur T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020358

Im RIS seit

23.11.1978

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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