RS OGH 1998/4/2 6Ob699/78, 6Ob390/97i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1978
beobachten
merken

Rechtssatz

Leitungsrechte im Sinne des § 8 TWG haben nicht bloß obligatorischen, sondern auf einem Gesetz beruhenden, gegenüber jedem Eigentümer wirksamen absoluten Charakter, weshalb den Berechtigten der Schutz des § 364 ABGB zusteht.Leitungsrechte im Sinne des Paragraph 8, TWG haben nicht bloß obligatorischen, sondern auf einem Gesetz beruhenden, gegenüber jedem Eigentümer wirksamen absoluten Charakter, weshalb den Berechtigten der Schutz des Paragraph 364, ABGB zusteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037856

Dokumentnummer

JJR_19781207_OGH0002_0060OB00699_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten