Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Leitungsrechte im Sinne des § 8 TWG haben nicht bloß obligatorischen, sondern auf einem Gesetz beruhenden, gegenüber jedem Eigentümer wirksamen absoluten Charakter, weshalb den Berechtigten der Schutz des § 364 ABGB zusteht.Leitungsrechte im Sinne des Paragraph 8, TWG haben nicht bloß obligatorischen, sondern auf einem Gesetz beruhenden, gegenüber jedem Eigentümer wirksamen absoluten Charakter, weshalb den Berechtigten der Schutz des Paragraph 364, ABGB zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037856Dokumentnummer
JJR_19781207_OGH0002_0060OB00699_7800000_002