RS OGH 1978/12/11 11Os175/78, 12Os25/80, 9Os8/82, 15Os76/21x

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Veröffentlicht am 11.12.1978
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Norm

StGB §5 Abs1 B

Rechtssatz

Die bloße Erkennbarkeit einer Sachverhaltsverwirklichung, die einem gesetzlichen Tatbild entspricht, reicht zur Annahme eines Handelns mit - auch im bedingten - Vorsatz nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089023

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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