RS OGH 2020/9/10 11Os152/78; 13Os181/80; 10Os18/86; 13Os105/12h; 12Os133/12v; 11Os80/16y; 12Os57/16y

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Veröffentlicht am 12.12.1978
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Rechtssatz

"Wegnehmen": Übergabe der Sache zur (bloß kurzfristigen) Prüfung unter der unmittelbaren Kontrolle durch den Übergeber bewirkt noch nicht den Verlust des Gewahrsams.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093769

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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