Norm
ABGB §484Rechtssatz
Wird ein Fahrt- und Wegerecht nicht nur für die Bewohnung und Bewirtschaftung des Hauses, sondern für Fahrten vom und zu einem neuerrichteten Lagerhaus in Anspruch genommen, liegt eine unzulässige Servitutserweiterung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011704Dokumentnummer
JJR_19781212_OGH0002_0050OB00715_7800000_001