Norm
ZPO §235 FRechtssatz
Die bloße Notwendigkeit der Erstreckung der Tagsatzung und der Aufnahme weiterer, nicht allzu umfangreicher Beweise ist kein ausreichender Grund, die Klagsänderung nicht zuzulassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039619Im RIS seit
19.12.1978Zuletzt aktualisiert am
25.11.2024