RS OGH 1978/12/19 4Ob106/78

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Veröffentlicht am 19.12.1978
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Norm

AngG §1 III
LMG §12
  1. AngG Art. 1 § 1 heute
  2. AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992

Rechtssatz

Die Überprüfung der angelieferten und der gelagerten Ware auf erkennbare Mängel bei sonstiger lebensmittelstrafrechtlicher Haftung ist (auch bei Anlieferung von einer Zentrale) ein Teil der Tätigkeit des Kaufmannes (§ 1 AngG).Die Überprüfung der angelieferten und der gelagerten Ware auf erkennbare Mängel bei sonstiger lebensmittelstrafrechtlicher Haftung ist (auch bei Anlieferung von einer Zentrale) ein Teil der Tätigkeit des Kaufmannes (Paragraph eins, AngG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: kaufmännische Dienste, Lebensmittelgesetz, Lebensmittelrecht, Verantwortlicher, Prüfung, Warenprüfung, Mängelprüfung, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0028864

Dokumentnummer

JJR_19781219_OGH0002_0040OB00106_7800000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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