Norm
ABGB §305Rechtssatz
Ist der ( gemein ) Austauschwert auf den verschiedenen Stufen des Güterumsatzes verschieden hoch, so entscheidet bei objektivabstrakter Berechnung die Stufe, der der Geschädigte angehört. Dasselbe gilt für den Ertragswert, wenn die Früchte einen je nach der Produktionsstufe variablen Austauschwert haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010066Dokumentnummer
JJR_19790109_OGH0002_0020OB00570_7800000_001