RS OGH 1979/1/11 13Os188/78

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Veröffentlicht am 11.01.1979
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Norm

StGB §29
StGB §128 D
StGB §127 E

Rechtssatz

Ist die gleichzeitige Wegnahme mehrerer Sachen nicht von einem globalen Diebstahlsvorsatz getragen, kann sich die Tathandlung in Diebstahl, dauernde Sachentziehung (zB bezüglich preisgegebener oder vernichteter Gegenstände) oder auch (allenfalls) Urkundenunterdrückung aufspalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090915

Dokumentnummer

JJR_19790111_OGH0002_0130OS00188_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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