RS OGH 1979/1/16 5Ob30/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1979
beobachten
merken

Norm

GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Unter den nach § 14 Abs 2 GBG angeführten Forderungen aus einer übernommenen Geschäftsführung sind nur solche zu verstehen, die dem Geschäftsherrn gegenüber dem von ihm mit Geschäftsführungsaufgaben Betrautem entstanden sind oder entstehen können; solche liegen nicht vor, wenn der Gläubiger für seinen Schuldner Rechnungen bezahlt und diesem die geleisteten Zahlungen im Kontokorrentverhältnis verrechnet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 30/78
    Entscheidungstext OGH 16.01.1979 5 Ob 30/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0060595

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten