Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Eine nähere Regelung des Besuchsrechtes (hier: ob der Vater sein Besuchsrecht in der Wohnung der Großeltern des Kindes ausüben kann oder ob er das Kind zu sich nehmen darf) ist zur reibungslosen Ausübung des Besuchsrechtes unerläßlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0048023Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0050OB00769_7800000_001