Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Die Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf ein der Gattin ausgesetztes Vermächtnis durch den Ehegatten gehört nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb im Rahmen der ihm gemäß § 1238 ABGB zur Aufhebung dieser Bestimmung durch das EheRÄndG, BGBl Nr 280/1978, anvertraut gewesenen Verwaltung des freien Vermögens der Frau.Die Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf ein der Gattin ausgesetztes Vermächtnis durch den Ehegatten gehört nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb im Rahmen der ihm gemäß Paragraph 1238, ABGB zur Aufhebung dieser Bestimmung durch das EheRÄndG, Bundesgesetzblatt Nr 280 aus 1978,, anvertraut gewesenen Verwaltung des freien Vermögens der Frau.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0033331Dokumentnummer
JJR_19790117_OGH0002_0060OB00734_7800000_002