Rechtssatz
Die Aufhebung des den Angeklagten von der Anklage der Verleumdung freisprechenden Urteils zieht gemäß § 289 StPO auch die Aufhebung des wegen des gleichen Sachverhalts gegen ihn ergangenen Schuldspruchs wegen § 298 StGB nach sich.Die Aufhebung des den Angeklagten von der Anklage der Verleumdung freisprechenden Urteils zieht gemäß Paragraph 289, StPO auch die Aufhebung des wegen des gleichen Sachverhalts gegen ihn ergangenen Schuldspruchs wegen Paragraph 298, StGB nach sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100138Dokumentnummer
JJR_19790125_OGH0002_0130OS00194_7800000_004