RS OGH 1979/1/25 13Os194/78

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Veröffentlicht am 25.01.1979
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Rechtssatz

Die Aufhebung des den Angeklagten von der Anklage der Verleumdung freisprechenden Urteils zieht gemäß § 289 StPO auch die Aufhebung des wegen des gleichen Sachverhalts gegen ihn ergangenen Schuldspruchs wegen § 298 StGB nach sich.Die Aufhebung des den Angeklagten von der Anklage der Verleumdung freisprechenden Urteils zieht gemäß Paragraph 289, StPO auch die Aufhebung des wegen des gleichen Sachverhalts gegen ihn ergangenen Schuldspruchs wegen Paragraph 298, StGB nach sich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100138

Dokumentnummer

JJR_19790125_OGH0002_0130OS00194_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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