RS OGH 1979/1/25 8Ob588/78

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Veröffentlicht am 25.01.1979
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Norm

ABGB §434

Rechtssatz

Wiewohl Liegenschaftseigentum abgesehen von den im Gesetz besonders geregelten Fällen nur durch Verbücherung erworben werden kann, sind die Parteien bei der Regelung des Innenverhältnisses nicht gehindert den Begriff "außerbücherliches Eigentum" etwa im Sinne von Verfügungsmacht, wie sie sonst einem Eigentümer zukommt, zu verwenden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 588/78
    Entscheidungstext OGH 25.01.1979 8 Ob 588/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011239

Dokumentnummer

JJR_19790125_OGH0002_0080OB00588_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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