RS OGH 1979/1/25 13Os194/78

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Veröffentlicht am 25.01.1979
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Rechtssatz

Der Gefährdungsvorsatz hinsichtlich behördlicher Verfolgung ist auch dann gegeben, wenn der Täter mit einer Verurteilung des Verdächtigen mit Sicherheit nicht rechnet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096588

Dokumentnummer

JJR_19790125_OGH0002_0130OS00194_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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