RS OGH 1981/12/1 1Ob522/79, 4Ob558/81

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Veröffentlicht am 31.01.1979
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Rechtssatz

Der Vertragsverletzer kann sich seiner Beweislast dadurch entledigen, daß er eine andere Ursache als seine Vertragsverletzung aufzeigt, die zumindest ebenfalls wahrscheinlicherweise den ihm zugeschriebenen Schaden ausgelöst hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022163

Dokumentnummer

JJR_19790131_OGH0002_0010OB00522_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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