RS OGH 1979/2/1 7Ob4/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1979
beobachten
merken

Norm

VersVG §25
ZPO §503 Z4 E4c22

Rechtssatz

Hat der Versicherer die Gefahrenerhöhung dargetan, muß der Versicherungsnehmer zumindest fahrlässiges Nichtwissen hievon beweisen. Es genügt hiebei der Nachweis eines sehr hohen Grades der Wahrscheinlichkeit. Wurde diese erbracht, so ist es Sache des Versicherers, Umstände zu beweisen, die im konkreten Fall die Ausnahme der hohen Wahrscheinlichkeit widerlegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0043551

Dokumentnummer

JJR_19790201_OGH0002_0070OB00004_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten