Norm
StVO §23 Abs2Rechtssatz
Die Vorschrift des § 23 Abs 2 StVO ist unabhängig davon zu beachten, ob in dem Bereich, in dem der Kraftfahrzeuglenker zu halten beabsichtigt, gerade die Möglichkeit zum Parken am Fahrbahnrand besteht.Die Vorschrift des Paragraph 23, Absatz 2, StVO ist unabhängig davon zu beachten, ob in dem Bereich, in dem der Kraftfahrzeuglenker zu halten beabsichtigt, gerade die Möglichkeit zum Parken am Fahrbahnrand besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075205Dokumentnummer
JJR_19790215_OGH0002_0080OB00238_7800000_001