Norm
ABGB §1327 c2Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Schädiger wegen vermehrter Unterhaltsauslagen im Sinne des § 1327 ABGB bildet einen kongruenten Deckungsfonds für die von den Sozialversicherungsträgern erbrachten Waisenpensionen.Der Schadenersatzanspruch des Kindes gegen den Schädiger wegen vermehrter Unterhaltsauslagen im Sinne des Paragraph 1327, ABGB bildet einen kongruenten Deckungsfonds für die von den Sozialversicherungsträgern erbrachten Waisenpensionen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031564Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025