Norm
CMR Art23Rechtssatz
Über den Tatbestand der Verspätungshaftung hinaus kann niemals Ersatz des nach Art 23 Abs 1 und 25 Abs 1 CMR ausgeschlossenen "mittelbaren Schadens" verlangt werden.Über den Tatbestand der Verspätungshaftung hinaus kann niemals Ersatz des nach Artikel 23, Absatz eins und 25 Absatz eins, CMR ausgeschlossenen "mittelbaren Schadens" verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0073927Dokumentnummer
JJR_19790215_OGH0002_0070OB00545_7900000_002