RS OGH 1979/2/20 4Ob101/78

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Veröffentlicht am 20.02.1979
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Rechtssatz

War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne § 27 Z 4 AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne Paragraph 27, Ziffer 4, AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 101/78
    Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 101/78
    Veröff: Arb 9764 = IndS 1980,1203

Schlagworte

SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, erhebliche Ehrverletzung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Anschein, wichtiger Grund, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028950

Dokumentnummer

JJR_19790220_OGH0002_0040OB00101_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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