Rechtssatz
War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne § 27 Z 4 AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.War der sich beleidigt fühlende Angestellte über die Stellung des Vorgesetzten als "Dienstgeber" im Sinne Paragraph 27, Ziffer 4, AngG durch keinen vom Dienstgeber geschaffenen oder wenigstens geduldeten "äußeren Tatbestand" gerechtfertigt im Irrtum, geht dies zu Lasten des Austretenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Austritt, erhebliche Ehrverletzung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Anschein, wichtiger Grund, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028950Dokumentnummer
JJR_19790220_OGH0002_0040OB00101_7800000_001