RS OGH 1979/2/21 1Ob542/79

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Veröffentlicht am 21.02.1979
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Norm

ABGB §932 VI
ABGB §1170
HGB §377

Rechtssatz

Der Besteller kann das Entgelt während der gesamten Gewährleistungsfrist zurückbehalten, solange die berechtigten Verbesserungen nicht durchgeführt wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht kann auch noch einredeweise im Prozeß geltend gemacht werden, außer bei beiderseitigem Handelsgeschäft, wo die sofortige Rügepflicht besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018765

Dokumentnummer

JJR_19790221_OGH0002_0010OB00542_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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