Norm
ABGB §932 VIRechtssatz
Der Besteller kann das Entgelt während der gesamten Gewährleistungsfrist zurückbehalten, solange die berechtigten Verbesserungen nicht durchgeführt wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht kann auch noch einredeweise im Prozeß geltend gemacht werden, außer bei beiderseitigem Handelsgeschäft, wo die sofortige Rügepflicht besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018765Dokumentnummer
JJR_19790221_OGH0002_0010OB00542_7900000_003