RS OGH 1979/2/21 1Ob533/79, 2Ob540/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1979
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Norm

ABGB §1170
ABGB §1444 A
ABGB §1444 Df

Rechtssatz

Auf das Recht auf Zurückbehaltung des an sich geschuldeten Entgeltes für bereits erbrachte und verrechnete Leistungen des Unternehmers aus einem Werkvertrag kann verzichtet werden. Ein solcher Verzicht muß nicht bedeuten, daß auch auf die Verbesserung des mangelhaften Werkes verzichtet wird, doch ist dies im Zweifel bei bereits bekannten Mängeln und vorbehaltsloser Zahlungsverpflichtung anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 533/79
    Entscheidungstext OGH 21.02.1979 1 Ob 533/79
    Veröff: EvBl 1979/128 S 391
  • 2 Ob 540/80
    Entscheidungstext OGH 16.09.1980 2 Ob 540/80
    Auch; Beisatz: § 1170 ABGB ist nachgiebiges Recht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021907

Dokumentnummer

JJR_19790221_OGH0002_0010OB00533_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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