Norm
ABGB §1170Rechtssatz
Der Besteller, der mit dem Unternehmer mehrere getrennte Werkverträge abschließt, ist selbst dann, wenn der Unternehmer eine gemeinsame Rechnung legt, nicht berechtigt, wegen eines einzigen Mangels die Gegenleistung aus allen Werkverträgen zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021857Dokumentnummer
JJR_19790221_OGH0002_0010OB00542_7900000_004