Norm
ABGB §37 C1Rechtssatz
Kaufpreisanspruch und Bereicherungsanspruch aus einem im Staate des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag sind gemäß § 37 ABGB und nunmehr nach dem IPRG nach dem Recht des Staates des Verkäufers zu beurteilen. (hier Portugal).Kaufpreisanspruch und Bereicherungsanspruch aus einem im Staate des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag sind gemäß Paragraph 37, ABGB und nunmehr nach dem IPRG nach dem Recht des Staates des Verkäufers zu beurteilen. (hier Portugal).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045158Dokumentnummer
JJR_19790227_OGH0002_0050OB00761_7800000_001