Norm
ABGB §294 FRechtssatz
Das vertraglich begründete Verbot der Abspaltung der Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft von der jeweiligen Hauptliegenschaft der Miteigentümer - einverleibt als "Beschränkung wegen Veräußerung der Anteile ( vor III. TN ) - ist kein Veräußerungsverbot iS § 364 c ABGB, sondern macht die Miteigentumsanteile sachenrechtlich zu Zugehör der Liegenschaften, mit denen sie in dauernde Verbindung gebracht wurden ( § 294 ABGB ). Die Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer dieser Liegenschaft, die Zuordnung des Miteigentumsanteils zu ihrer Hauptliegenschaft nicht ohne Einwilligung aller übrigen Miteigentümer aufzuheben, ist eine unregelmäßige Dienstbarkeit ( § 479 ABGB ) jedes Miteigentümers im Verhältnis zu allen anderen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009951Dokumentnummer
JJR_19790227_OGH0002_0050OB00003_7900000_001