Norm
StVO §23 Abs2Rechtssatz
Aus § 23 Abs 2 StVO folgt, daß das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig untersagt ist, sofern sich nicht aus Bodenmakierungen etwas anderes ergibt.Aus Paragraph 23, Absatz 2, StVO folgt, daß das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehsteig untersagt ist, sofern sich nicht aus Bodenmakierungen etwas anderes ergibt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075227Dokumentnummer
JJR_19790227_OGH0002_0020OB00011_7900000_001