RS OGH 2021/8/6 7Ob567/79, 1Ob574/82, 8Ob61/18f, 6Ob131/21i

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Veröffentlicht am 01.03.1979
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Norm

EheG §55 Abs1 b2
  1. EheG § 55 heute
  2. EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978

Rechtssatz

Fallweiser Geschlechtsverkehr besagt über die Intensität der Beziehungen nicht gar viel und schließt daher die Unheilbarkeit einer Ehezerrüttung nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057167

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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