Norm
EheG nF §55 Abs2 fRechtssatz
Interesse jeden Elternteiles an der Legitimation eines außerehelichen Kindes ist bei der Interessenabwägung nach § 55 Abs 2 EheG nF zu berücksichtigen.Interesse jeden Elternteiles an der Legitimation eines außerehelichen Kindes ist bei der Interessenabwägung nach Paragraph 55, Absatz 2, EheG nF zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057012Dokumentnummer
JJR_19790301_OGH0002_0070OB00567_7900000_003