RS OGH 1984/12/14 7Ob567/79, 6Ob596/80, 6Ob596/84

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Veröffentlicht am 01.03.1979
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Norm

EheG nF §55 Abs2 f

Rechtssatz

Interesse jeden Elternteiles an der Legitimation eines außerehelichen Kindes ist bei der Interessenabwägung nach § 55 Abs 2 EheG nF zu berücksichtigen.Interesse jeden Elternteiles an der Legitimation eines außerehelichen Kindes ist bei der Interessenabwägung nach Paragraph 55, Absatz 2, EheG nF zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057012

Dokumentnummer

JJR_19790301_OGH0002_0070OB00567_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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