RS OGH 1979/3/6 5Ob4/79

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Veröffentlicht am 06.03.1979
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Norm

WEG 1975 §26 Abs2 Z3

Rechtssatz

Ergibt sich im Verfahren über das Begehren bestimmter Arbeiten (§§ 14 Abs 1 Z 1, 15 Abs 1 Z 1 WEG 1975), daß nicht die vom Antragsteller bisher begehrten Arbeiten, sondern andere Vorkehrungen notwendig sind, ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seinen Antrag mit Rücksicht darauf, daß es sich bei dem Verfahren nach § 26 WEG um ein antragsbedürftiges Verfahren handelt, für das auch § 405 ZPO gilt, entsprechend zu modifizieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083140

Dokumentnummer

JJR_19790306_OGH0002_0050OB00004_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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