RS OGH 1979/3/9 9Os67/78

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Veröffentlicht am 09.03.1979
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Norm

StGB §61

Rechtssatz

Beim Günstigkeitsvergleich sind nicht die einander korrespondierenden Bestimmungen des StG und des StGB gegenüberzustellen, sondern jene, unter die der Sachverhalt tatsächlich zu subsumieren wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091872

Dokumentnummer

JJR_19790309_OGH0002_0090OS00067_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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