RS OGH 1979/3/13 9Os10/79

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Veröffentlicht am 13.03.1979
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Rechtssatz

Gleiche schädliche Neigung eines Verstoßes gegen Sicherheitseinrichtungen im Straßenverkehr (§ 126 Abs 1 Z 5 StGB) und einer Täuschung von Straßenaufsichtsorganen durch Tausch von Kennzeichentafeln (§ 108 StGB).Gleiche schädliche Neigung eines Verstoßes gegen Sicherheitseinrichtungen im Straßenverkehr (Paragraph 126, Absatz eins, Ziffer 5, StGB) und einer Täuschung von Straßenaufsichtsorganen durch Tausch von Kennzeichentafeln (Paragraph 108, StGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092120

Dokumentnummer

JJR_19790313_OGH0002_0090OS00010_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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