RS OGH 1979/3/13 9Os26/79

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Veröffentlicht am 13.03.1979
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Rechtssatz

Bei der "Verwendung" von Gebrauchsgegenständen "für andere" ist die Eigentumsfrage derselben ohne Belang; maßgebend ist nur, daß die mit diesen Gebrauchsgegenständen bearbeiteten Lebensmittel für andere bestimmt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0066183

Dokumentnummer

JJR_19790313_OGH0002_0090OS00026_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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