RS OGH 1979/3/14 1Ob528/79

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Veröffentlicht am 14.03.1979
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Rechtssatz

Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen.Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Artikel 7, Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099207

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0010OB00528_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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