RS OGH 1979/3/14 1Ob5/79

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Veröffentlicht am 14.03.1979
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Norm

WRG §4

Rechtssatz

Der § 4 WRG verfolgt den Zweck, auf die erhebliche Bedeutung einer geregelten Wasserabfuhr für wasserbauliche und kulturtechnische Vorkehrungen sowie für die von der Verwaltung durchzuführenden Regulierungen Bedacht zu nehmen.Der Paragraph 4, WRG verfolgt den Zweck, auf die erhebliche Bedeutung einer geregelten Wasserabfuhr für wasserbauliche und kulturtechnische Vorkehrungen sowie für die von der Verwaltung durchzuführenden Regulierungen Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 5/79
    Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 5/79
    Veröff: EvBl 1979/213 S 549

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082111

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0010OB00005_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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