RS OGH 1979/3/15 7Ob764/78

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Veröffentlicht am 15.03.1979
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Norm

ABGB §974
ABGB §1090 IId3

Rechtssatz

Ob das Benützungsentgelt gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt, kann bei einem sonst mietengeschützten Bestandverhältnis (hier: Lagerplatz nach § 1 Abs 1 MG) nicht nach dem Verhältnis zu einem frei zu vereinbarenden ortsüblichen Zins beurteilt werden, sondern nur durch Gegenüberstellung mit dem gesetzlich zulässigen Mietzins.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 764/78
    Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 764/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019111

Dokumentnummer

JJR_19790315_OGH0002_0070OB00764_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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