Norm
ABGB §974Rechtssatz
Ob das Benützungsentgelt gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt, kann bei einem sonst mietengeschützten Bestandverhältnis (hier: Lagerplatz nach § 1 Abs 1 MG) nicht nach dem Verhältnis zu einem frei zu vereinbarenden ortsüblichen Zins beurteilt werden, sondern nur durch Gegenüberstellung mit dem gesetzlich zulässigen Mietzins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019111Dokumentnummer
JJR_19790315_OGH0002_0070OB00764_7800000_002