RS OGH 1979/3/20 5Ob7/79

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Veröffentlicht am 20.03.1979
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Norm

ABGB §294 F
ABGB §613
GBG §94 Abs1Z2

Rechtssatz

Überträgt im Falle einer angemerkten "Nacherbschaft" der Vorerbe die dem Nacherben zustehende Hälfte der Liegenschaft diesem samt dem gesamten und nicht bloß halben darauf betriebenen Unternehmen, so erfaßt die Einverleibung des Eigentums an der Liegenschaftshälfte nur die Hälfte des Liegenschaftszubehörs, sodaß der Eintragung die über die Beschränkung der Verfügungsbefugnis hinausgehende Unternehmensübertragung nicht entgegensteht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 7/79
    Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Ob 7/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009941

Dokumentnummer

JJR_19790320_OGH0002_0050OB00007_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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