RS OGH 2002/12/10 5Ob779/78, 10ObS233/02s

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Veröffentlicht am 20.03.1979
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Rechtssatz

Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. Daher tritt keine Tilgung durch Aufrechnung einer Hypothekarschuld ein, wenn der persönlich haftende Schuldner dem ausschließlich sachenrechtlich für eine fremde Schuld haftenden Besteller der Hypothek eine Forderung gegen den Hypothekar zur Aufrechnung abtritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011468

Dokumentnummer

JJR_19790320_OGH0002_0050OB00779_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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