RS OGH 2009/2/11 5Ob7/79, 1Ob685/90, 7Ob256/08k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1979
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Rechtssatz

Die Eigentumsübertragung an einem Unternehmen ist nicht einheitlich, sondern nur nach den für seine Bestandteile angeordneten Übergangsformen vollziehbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009999

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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